DIE SUCHMASCHINE FÜR PRIVATE UND PROVISIONSFREIE IMMOBILIEN
von Flatbee vor 7 Tagen gefunden | vor 2 Tagen auf Aktivität geprüft
Offene Besichtigung am Sonntag 30.03.2025 um 11 Uhr
Ohne Anmeldung
Treffpunkt ist vor dem Hauseingang
Eine Nettokaltmiete wird dem Mieter erlassen aufgrund der erforderlichen Malerarbeiten in der Küche.
Für die Anmietung werden von den Mietinteressenten/innen folgende Unterlagen benötigt:
- ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft (Download 88888888888888888888888888)
- aktuelle Einkommensnachweise (der letzten 3 Monate) oder andere aussagekräftige und schriftliche Bestätigungen zur Sicherstellung der Mietzahlungen
- Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des Vorvermieters
- aktuelle Schufa-Auskunft
SONSTIGES:
Zur Wahrung der Privatsphäre unserer Kunden können wir Ihnen die ausführlichen Informationen und das aussagekräftige Bildmaterial zu dieser Immobilie erst übermitteln, wenn Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten mitgeteilt haben. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Das Exposé erhalten Sie je nach Wunsch entweder per Post oder per E-Mail.
HAFTUNG:
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten.
GELDWÄSCHE:
„Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt …“
Wie viele andere Branchen und Berufe sind auch die Immobilienmakler verpflichtet, die Geschäftspartner gemäß Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) zu identifizieren. Die Identifizierung des Interessenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Vertragshandlungen ermöglicht wird. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
PROVISION:
Sofern es durch die Tätigkeit von Krossa & Co. Immobilien GmbH zu einem wirksamen Vertrag kommt, ist bei notariellem Kaufvertragsabschluss eine Courtage auf den Kaufpreis inklusive der gesetzlich gültigen MwSt. verdient und fällig und vom Käufer an die Krossa & Co. Immobilien GmbH zu zahlen. Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen.
VERBRAUCHERINFORMATIONEN:
Die Europäische Kommission hat unter 8888888888888888888888888888888888 eine Europäische Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Verbraucher können die OS-Plattform für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Verträgen mit in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Wir sind nicht verpflichtet und nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren teil.
DATENSCHUTZ:
Unsere Datenschutzbestimmungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.